Allgemeine Informationen zur Wertermittlung von Immobilien

Die Immobilienbewertung  dient dazu, die Markttransparenz herzustellen und damit einen freien Markt mit erkennbaren Ausreißern zu realisieren. Angebot und Nachfrage sollen ein Marktgleichgewicht ergeben.

Eine Wertermittlung bzw. ein Gutachten stellt eine unabhängige Bewertung dar, um beispielsweise Interessenskonflikte zu schlichten.

Als Bewertungsanlässe gelten z.B.:

  • Ankauf oder Verkauf einer Immobilie
  • Ermittlung des Hauswertes
  • Reduzierung/Überprüfung der Erbschaftssteuer
  • Renditeprognosen für Investoren
  • Enteignung und Entschädigung
  • Beleihung von Immobilien oder Grundstücken
  • Versteigerungen
  • Vermögensauseinandersetzungen
  • Versicherungsabschluss oder –änderung
  • Grundstückstausch
  • Scheidungsauseinandersetzungen

Wertermittlung

Bei der Grundstücks- und Immobilienbewertung wird zu einem bestimmten Stichtag (Wertermittlungsstichtag) im gewöhnlichen Geschäftsverkehr ein Verkehrswert (Marktwert) für bebaute und unbebaute Grundstücke (Immobilie) ermittelt. Die Wertermittlung wird auf Basis eines durch Rechtsvorschriften geregelten Verfahrens durch einen dafür qualifizierten Sachverständigen für Immobilienbewertung durchgeführt.

Verkehrswert (Marktwert)

Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

Mehr Informationen zu den Verfahren und Methoden erhalten Sie hier.

Quellen: WertV, ImmoWertV, BauGB

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